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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KROMMESS & ROTH AG für gewerbliche Kunden

 

01. Anwen­dungs­bere­ich und Gel­tung
Diese all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für Kaufverträge mit Unternehmern (Fir­menkun­den) mit Sitz in der Schweiz, die über unsere Web­seite oder auf anderem Wege (bspw. schriftlich, tele­fonisch, Fax) abgeschlossen wer­den.

02. Ange­bot und Ver­tragss­chluss

Die Preise in unseren Preis­lis­ten und Prospek­ten sowie auf unser­er Web­site enthal­ten unverbindliche Preis­in­for­ma­tio­nen, auf­grund der­er der Kunde uns ein Ange­bot zum Ver­tragss­chluss machen kann. Ein Ver­trag kommt erst durch unsere Annahme zus­tande (Bestell- oder Auf­trags­bestä­ti­gung).

03. Ter­mine

Wir verpflicht­en uns, dem Kun­den die vere­in­barten Pro­duk­te an den in der Auf­trags­bestä­ti­gung fest­gelegten Ter­mi­nen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Pro­duk­te zu der vorbes­timmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Ter­mine wer­den angemessen ver­schoben, wenn Hin­dernisse auftreten, die ausser­halb unseres Herrschafts­bere­ichs liegen, wie Natur­ereignisse, Mobil­machung, Krieg, Aufruhr, Epi­demien, erhe­bliche Betrieb­sstörun­gen, Arbeit­skon­flik­te, ver­spätete oder fehler­hafte Zuliefer­un­gen sowie behördliche Mass­nah­men
Bei son­sti­gen Verzögerun­gen kann der Kunde:

  1. Auf weit­ere Liefer­un­gen verzicht­en: Dies hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teil­liefer­un­gen ver­lan­gen, sofern dies möglich ist: Dies muss unverzüglich vere­in­bart wer­den.
  3. Uns eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfül­lung anset­zen: Erfüllen wir bis zum Ablauf dieser Nach­frist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erk­lärt, auf die nachträgliche Leis­tung verzicht­en oder vom Ver­trag zurück­treten. Wir wer­den den Kun­den so rasch wie möglich über Verzögerun­gen informieren. Allfäl­liger Schaden­er­satz wird nach Art. 191 OR berech­net.



04. Ver­tragser­fül­lung

Wir sind generell zu Teil­liefer­un­gen Maß­nah­men. Soweit kein anderes Erfül­lung­sort von den Ver­triebe­nen ist oder aus der Natur des Geschäft­ses ver­wal­tet, ver­gold­et als Liefer­ung die Pro­duk­te der Pro­duk­te am unsere Geschäftes­sitz. Wenn nicht anders als anders, gehen und Gefahr mit Abgang der Ware bei uns auf den Kun­den über. Sofern kein unter­schiedes Ver­tragsver­fahren Anspruch ist, hat der Kunde die Pro­duk­te selb­st zu kaufen und alle Rechteige, die sich auf die Schreib­weise beziehen. Unter den Ein­stel­lun­gen des Kun­den die Anzeige ein­er von zwei Wochen nach der Liefer­ung, der Anwen­dung der Pro­duk­te in allen Funk­tio­nen als män­gel­frei und der Liefer­ung als ord­nungs­gemäß. Der Kunde ist dann zur ter­min­gerecht­en Bezahlung gezahlt.

05. Preise, Trans­portkosten und Zahlungs­be­din­gun­gen

Ohne ander­slau­t­ende Verträge sind die Preise der Pro­duk­te und Kosten in Schweiz­er Franken (CHF), exk­lu­sive Mehrw­ert­s­teuer, ver­zollt und ab unser Geschäftss­sitz zu ver­ste­hen. Wo nicht anders gehört, ist Zube­hör nicht im Preis inbe­grif­f­en. Wir geben die besten let­zten Pro­duk­te grundle­gen­der ab externem Lager. Der Kunde hat bei der Begren­zung gegeben, wie er die Aus­liefer­ung ändertt. Trans­portkosten sind vom Kun­den zu tra­gen und wer­den wie fol­gt ver­loren: Waren­wert der Steuern exkl. MWST bis 999,99 CHF: Liefer­ung A‑Post 15,00 CHF, B‑Post 12,00 CHF oder Express 32,00 CHF; Waren­wert 1’000.00 – 2’999.99 CHF: 1,2% vom Waren­wert der Waren; ab 3’000.00 CHF Waren­wert:
Trans­portkosten ent­fall­en
Sofern keine ander­weit­ige Vertre­tung beste­ht, sind unsere Rechte sofort fäl­lig und innert 30 Tagen nach Rech­nungs­da­tum rein net­to zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungs­frist ist der Kunde ohne weit­ere Mah­nung im Verzug. Wir kön­nen einen Verzugszins in Höhe von 7% machen machen. Bedenken sind wir beziehen, den Ersatz aller Mahn‑, Inkasso‑, Rechts- und Gericht­skosten sowie des weit­eren Schadens zu. Für Mah­nun­gen nach Verzug­sein­tritt kön­nen wir eine Umtrieb­sen­trechte von CHF 50.00 ver­lan­gen.
Bei Zahlungsverzug des Kun­den sind wir ohne beson­dere Andro­hung Rechte, die Erbringung andere Rechte von der anderen Bezahlung Rechte und, nach unser­er Kon­trolle, auch von Vorauszahlun­gen oder andere Sicher­heit­en zu machen.
Alle unsere Rechte, ein­schliesslich forderte, für die Raten­zahlung, ist, wird sofort fäl­lig, wenn (a) der Kun­den­zahlungs­be­din­gun­gen nicht ein­hält oder (b) auf unser Ver­lan­gen nicht um die per­sön­liche Sicher­heit beste­ht, um unsere Berechtigten Zweifel an seine Liq­uid­ität / Zahlungs­fähigkeit müssenuräu­men, so zB bei Betrei­bun­gen oder andern Verträ­gen für
Zahlungss­chwierigkeit­en des Kun­den.
Der Kunde darf mit Gege­nansprüchen nur ver­rech­nen, diese diese fäl­lig sind oder ein recht­skräftiges Gericht­surteil­ste­hen.

06. Pro­jek­tkosten, Her­steller-Report­ing

In Bezug auf die Berück­sich­ti­gung der Kun­den von der Preis­liste abwe­ichende Pro­jek­t­preise, für die seit­ens des Her­stellers beson­dere Rechte wer­den. Dies ver­gold­et nur dann, wenn der Kunde die Richtlin­ien des Her­stellers zum Pro­jek­t­geschäft ein­hält, etwa die Benen­nung der End­kun­den.
Macht der Kunde hier­von Gebrauch, gegeben­er er sich damit ver­bun­den, dass wir Infor­ma­tio­nen über Men­gen, Artikel, getätigte Umsätze und Name und Adresse des Kun­den sowie des End­kun­den und Kaufs im In- und Aus­land beziehen (KaufRe­port­ing).
Der Kunde ist befugt, zu schützen, zu schützen. seine End­kun­den zu tre­f­fen und zu hören, welche über die Bear­beitung, Spe­icherung und Weit­er­gabe von Dat­en zu gle­ichen Umstän­den die Auf­trags­daten­ver­ar­beitung durch uns zu gehören. Der Kunde ist der Ver­lust, der Ver­lust der Ein­willi­gung bei den per­sön­lichen Recht­en, die wir ver­loren haben.

07. Gewährleis­tung

Wir müssenicht­en uns zur Wahrnehmung und die Pro­duk­te in ein­er guten Qual­ität. Wir müssenicht­en uns weit­er zur Wahrnehmung der Auswahl, der Aus­bil­dung und der fach­män­nis­chen Arbeitsweise der behin­derten Mitar­beit­er sowie der zuge­höri­gen. Die Gewährleis­tungs­frist führt ein Jahr. Bei Män­geln an den gele­fer­ten Sachen wurde die Rechte des OR.

08. Haf­tung

Ausser­halb der Gewährleis­tung haften wir nur für einen Schaden, wenn der Kunde nach­weist, dass dieser vorsät­zlich oder durch grob fahrläs­siges Han­deln oder Unter­lassen von uns verur­sacht wurde, höch­stens jedoch mit dem Total­be­trag von 50’000.00 CHF pro Schadens­fall.
Jede weit­erge­hende Haf­tung von uns, unseren Hil­f­sper­so­n­en und der von uns beauf­tragten Drit­ten für Schä­den aller Art und aus jeglichem Rechts­grund ist im geset­zlich grösst­möglichen Umfang aus­geschlossen. Ins­beson­dere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schä­den, die nicht am Pro­dukt selb­st ent­standen sind, wie namentlich Pro­duk­tion­saus­fall, Nutzungs- oder Daten­ver­lust, Ver­lust von Aufträ­gen, ent­gan­genen Gewinn sowie
andere indi­rek­te oder Folgeschä­den. Weit­er haften wir nicht für strenge Gewalt, natür­liche Abnutzung; unzulängliche Fol­gen, nicht­beacht­en der Betriebs- oder Instal­la­tionsvorschriften, zweck­widrige Berech­ti­gung der Pro­duk­te, unsachgemächt Hand­habung bzw. Behand­lung, Ver­wal­tung von nicht genehmigten Berech­ti­gun­gen und Zugang oder unberechtigten Ein­griffe durch den Kun­den oder Drittper­so­n­en. Sämtliche Haf­tungser­le­ichterun­gen auch für unsere Erfül­lungs­ge­hil­fen und Mitar­beit­er.
Zwin­gende geset­zliche Haf­tungs­bes­tim­mungen.


09. Eigen­tumsvor­be­halt

Die von uns geliefer­ten Pro­duk­te bleiben – solange sie im Ein­fluss­bere­ich des Kun­den ste­hen – in unserem Eigen­tum, bis der Kunde den Kauf­preis voll­ständig und ver­tragskon­form bezahlt haben. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeit­punkt den Eigen­tumsvor­be­halt gemäss Art. 715 ZGB im Eigen­tumsvor­be­halt­sreg­is­ter am jew­eili­gen Sitz des Kun­den einzu­tra­gen.

10. Daten­schutz

Wir verpflicht­en uns, die geset­zlichen Bes­tim­mungen zum Daten­schutz einzuhal­ten. Wir erheben, spe­ich­ern und bear­beit­en nur Dat­en, die für die Erbringung der Leis­tun­gen, für die Abwick­lung AGB Krommess und Roth AG, gewerbliche Kun­den und Pflege der Kun­den­beziehung sowie für die Rech­nungsstel­lung erforder­lich sind.

11. Infor­ma­tion­spflicht

Die Parteien machen sich gegen­seit­ig und rechtzeit­ig auf beson­dere tech­nis­che Voraus­set­zun­gen sowie auf die geset­zlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bes­tim­mung­sort aufmerk­sam, soweit sie für die Aus­führung und den Gebrauch der Pro­duk­te von Bedeu­tung sind. Weit­er informieren sich die Parteien rechtzeit­ig über Hin­dernisse, welche die ver­tragsmäs­sige Erfül­lung in Frage stellen oder zu unzweck­mäs­si­gen Lösun­gen führen kön­nen.

12. Rück­nahme

Wir verpflicht­en uns gemäss Verord­nung über die Rück­gabe, die Rück­nahme und die Entsorgung elek­trisch­er und elek­tro­n­is­ch­er Geräte (VREG) elek­trische Geräte zurück­zunehmen und umwelt­gerecht zu entsor­gen. Der Kunde übern­immt die Kosten für Trans­port und Entsorgung.

13. Sal­va­torische Klausel

Sollte eine der Klauseln dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, berührt dies nicht die Wirk­samkeit der übri­gen Klauseln. Die unwirk­same Klausel soll sodann durch eine Klausel erset­zt wer­den, welche den wirtschaftlichen Inter­essen der Parteien und der ihnen beab­sichtigten Regelun­gen möglichst nahe kommt.

14. Gerichts­stand

Die Parteien wer­den sich bemühen, etwaige Stre­it­igkeit­en, die sich aus der Durch­führung dieses Ver­trages ergeben, auf gütlichem Wege beizule­gen. Als Gerichts­stand wer­den die für unseren Geschäftssitz zuständi­gen Gerichte vere­in­bart. Wir sind jedoch berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kun­den anzu­rufen. Stand Dezem­ber 2021

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Krommess & Roth

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